Fahneneid

Fahneneid
Fah|nen|eid 〈m. 1militär. Diensteid (der auf die Fahne geschworen wird)

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Fah|nen|eid, der (Militär):
vom Soldaten auf die Fahne (1) geschworener Eid der Treue u. des Gehorsams.

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Fahneneid,
 
der militärische Diensteid (Treu- und Gehorsamseid). Durch ihn werden das Dienstverhältnis und die mit ihm verbundenen Pflichten nicht begründet, sondern lediglich bekräftigt. In Deutschland wurde der Fahneneid i. d. R. auf die Fahne, bei der berittenen Truppe auf die Standarte, bei der Artillerie auf das Geschütz, von einzelnen Soldaten auf den Degen eines Offiziers geleistet.
 
Im Söldnerheer wurde der Fahneneid gegenüber dem Feldhauptmann zur Bekräftigung des Soldvertrags geleistet. Im stehenden Heer wurde er ein Treu- und Gehorsamseid gegenüber dem Staatsoberhaupt als oberstem Kriegsherrn. Im Frühkonstitutionalismus (erstmals in Bayern 1819) wurde gefordert, in den Fahneneid auch eine Vereidigung des Heeres auf die Verfassung aufzunehmen; der militärische Verfassungseid bildete seitdem ein Grundproblem des Verhältnisses von Heer und Staat. Überwiegend wurde er im 19. Jahrhundert jedoch abgelehnt. Der Fahneneid blieb im Deutschen Reich nach 1871 ein reiner Eid auf den Kaiser. In der Weimarer Republik wurde der Fahneneid zweigeteilt: Er enthielt die Treuepflicht gegenüber der Reichsverfassung und die Gehorsamspflicht gegenüber dem Reichspräsidenten und den sonstigen Vorgesetzten. Das Gesetz vom 1. 12. 1933 formulierte den Eid neu, der nun nicht mehr eine Verpflichtung auf den Staat, die Verfassung und den Reichspräsidenten, sondern den Schwur, »Volk und Vaterland allzeit treu (zu) dienen«, enthielt. Durch das Gesetz vom 1. 8. 1934 wurde der Fahneneid wieder zu einem reinen Gehorsamseid auf die Person des »Obersten Befehlshabers der Wehrmacht«, auf A. Hitler, umgestaltet. Doch wurde damit nur die Pflicht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit militärischer Befehle beseitigt; das Recht zum Widerstand gegenüber einer schlechthin rechtlos handelnden Obrigkeit blieb bestehen.
 
In Deutschland leisten die Soldaten der Bundeswehr keinen Fahneneid im eigentlichen Sinn. Anstelle des Treueids gegenüber der Verfassung und des Gehorsamseids gegenüber dem Staatsoberhaupt leisten die Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit einen »Diensteid«, in dem sie schwören, Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, legen ein feierliches Gelöbnis des gleichen Inhalts ab. Diensteid und Gelöbnis werden seit 1965 auf die Truppenfahne abgelegt.
 
In Österreich sind die Verhältnisse ähnlich wie in Deutschland. - In der Schweiz wird der Fahneneid erst im Falle der Mobilmachung geleistet.

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Fah|nen|eid, der (Milit.): vom Soldaten auf die ↑Fahne (1) geschworener Eid der Treue u. des Gehorsams.

Universal-Lexikon. 2012.

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